Lebensversicherungen

Je weniger wir von der staatlichen Altersversorgung erwarten können, desto wichtiger wird es, private Vorsorge zu treffen.Mit einer Lebensversicherung können Sie drohende Einkommenslücken im Falle einer unerwarteten Notlage oder im Ruhestand schließen. Wir empfehlen Ihnen, sich ausführlich beraten zu lassen und Ihre Entscheidung wohlüberlegt zu treffen.

Risiko-Lebensversicherung

Eine Risiko-Lebensversicherung sichert das Todesfallrisiko finanziell ab. Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wird nicht gebildet.

Die Leistungen für den Todesfall sind garantiert, selbst dann, wenn der Versicherte bereits nach Zahlung des ersten Beitrags stirbt. Für junge Familien ist der Schutz besonders wichtig. Denn nach dem Tod des Ernährers oder der Ernährerin müssen sie für die Zahlung einer gesetzlichen Witwen- und Waisenrente eine Anspruchsvoraussetzung von fünf Jahren Wartezeit aufweisen, was sie aber oft noch nicht können.

Für Bauherren ist eine Risiko-Lebensversicherung mit fallender Versicherungssumme besonders zu empfehlen. Sie sichert Darlehen mit laufender Tilgung ab. Versicherungssumme und Beiträge passen sich dabei stets der verbleibenden Rest-Darlehenssumme an.

Kapital-Lebensversicherung

Die Kapital-Lebensversicherung verbindet die Vorteile der Risiko-Lebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Der Versicherte kann mit dieser Variante also seine Angehörigen absichern und gleichzeitig für einen sorgenfreien Ruhestand vorsorgen.

Diese Versicherung eignet sich vor allem für alle diejenigen, die neben der Hinterbliebenenvorsorge auch eine sichere Altersvorsorge mit stabiler Rendite wünschen. Die Versicherungswirtschaft bietet den Versicherten eine garantierte Alterskapitalleistung und sagt für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages eine Mindestverzinsung der Sparanteile von derzeit 2,25 Prozent zu.

Die Erträge aus einer Kapital-LV sind bei einer Auszahlung nach dem 60. Geburtstag zur Hälfte steuerfrei, wenn die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betrug. Ist die versicherte Leistung im Erlebensfall eine Rente, sind die Erträge sogar vollständig steuerfrei, wenn die Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt. Die Zinserträge im Rentenbezug werden über die günstige Ertragsanteilsbesteuerung erfasst. Todesfall-Leistungen aus Lebensversicherungen sind einkommenssteuerfrei.
 

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung wird der im Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Damit ergeben sich höhere Chancen bei der Renditeentwicklung. Wie hoch die spätere Auszahlung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Fonds ab. Dabei muss aber auch ein Verlustrisiko einkalkuliert werden. Daher können keine Ablaufleistungen garantiert werden.

Beim Tod der versicherten Person wird die vereinbarte garantierte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, dann wird je nach Vertragskonstruktion dieser Wert ausgezahlt.

Wer das Vertragsende seiner Versicherung erlebt, erhält den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile, die Fondsanteile selbst oder aber eine lebenslange Rentenzahlung. Bei Wahl der lebenslangen Rente sind die Erträge bis zum Beginn der Rentenzahlung steuerfrei. Wird anstelle der Rente eine Kapitalleistung erbracht, sind die Erträge je nach Vertragskonstellation zur Hälfte steuerfrei.
 

Sterbegeldversicherung

Bestattungen sind mit erheblichen Kosten verbunden. Das Sterbegeld ist eine Versicherungsleistung, die die direkten und indirekten Kosten einer Bestattung abdeckt. In erster Linie sollen mit einer solchen Versicherung die trauernden Angehörigen entlastet werden, die sonst für die Bestattung aufkommen müssten. Alleinstehende können mit einer Sterbegeldversicherung für ihre würdige Bestattung Vorsorge treffen.

Für alle Ihre Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
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