Pflegezusatzversicherung
Ein Pflegefall ist eine große Herausforderung: für die kranke Person und für die ganze Familie. Der Alltag muss gut organisiert sein und die Pflege muss „gestemmt“ werden. Neben der physischen und psychischen Belastung wird ein Pflegefall auch oft von finanziellen Sorgen begleitet. Hier leisten Pflegezusatzversicherungen Abhilfe. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Auch hier empfehlen wir Ihnen eine gründliche Beratung.
Pflegetagegeldversicherung
Wer eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, bekommt ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen vorher festgelegten Tagessatz. Die Höhe der Leistungen bestimmt der Versicherte selbst. Die Tarife der meisten Versicherungen beinhalten eine Staffelung der Sätze je nach Pflegestufe. Der Vorteil einer solchen Versicherung ist, dass die gezahlten Leistungen frei verfügbar sind, d. h. der Versicherte kann sie dort einsetzen, wo er möchte und es nötig ist.
Pflegerentenversicherung
Bei der Pflegerentenversicherung wird nicht die Höhe der Leistung festgesetzt, sondern eine monatliche Beitragszahlung des Versicherten. Aufgrund der Beitragsleistungen erhält der Versicherte bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente steuerfrei bis an sein Lebensende. Bei der Pflegerentenversicherung ist die Höhe der Beiträge festgeschrieben, die Höhe der späteren Rente ermittelt sich aus einer garantierten Summe plus der erwirtschafteten Überschüsse, die jedoch von der Kapitalmarktentwicklung abhängig sind.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung übernimmt der Versicherer einen vorher festgelegten Anteil an den Pflegekosten, die tatsächlich entstehen. Die Versicherungsleistungen sind strikt an Pflegeleistungen gekoppelt, d. h. der Versicherungsnehmer kann nicht frei über den Betrag verfügen. Der Vorteil dieser Versicherung liegt darin, dass der erstattete Prozentsatz immer gleich bleibt, dadurch also die gezahlte Summe bei steigenden Pflegekosten mit ansteigt.