Rechtsschutzversicherung

Auch wenn Sie ein vorsichtiger und gesetzestreuer Mensch sind – in Rechtsstreitigkeiten ist man oft schneller verwickelt, als einem lieb ist. Oft liegen die Dinge auch gar nicht in Ihrer eigenen Hand. Unfallgegner suchen die Schuld bei Ihnen, ein Arbeitgeber behandelt sie nicht ordnungsgemäß, Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen, aber die Ware entspricht nicht der Bestellung, und Vieles, Vieles mehr.

Damit Sie keine Angst, vor der finanziellen Belastung einer rechtlichen Auseinandersetzung haben müssen, sorgt eine Rechtsschutzversicherung dafür, dass Sie Ihre berechtigten Interessen, notfalls auch vor Gericht, vertreten können.

Eine Rechtsschutzversicherung trägt beispielsweise die Kosten für

  • Rechtsanwälte im In- und Ausland
  • Gerichtskosten
  • Sachverständige
  • Reisekosten ins Ausland bei angeordnetem Erscheinen
  • Übersetzungen von notwendigen Dokumenten
  • Gegnerische Kosten bei Verpflichtung ihrerseits
  • Ggf. Mediation (Übereinkommen ohne Gerichtsverhandlung)

Es gibt zahlreiche Versicherungsmöglichkeiten und ebenso viele Möglichkeiten, Rechtsschutzversicherungen zu kombinieren. Bitte lassen Sie sich gut beraten, was für Ihren persönlichen Bedarf sinnvoll ist.

Eine Auswahl von Beispielen:

  • Verkehrsrechtsschutz – kann ein Fahrzeug-, Fahrer- oder Familienrechtsschutz sein und bietet Rechtsschutz bei Schadensersatzforderungen, Steuer- und Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Disziplinar- und Standesrecht u.v.m.; meistens miteinander kombiniert
  • Privatrechtschutz – schützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich, z. B. Schadensersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Ordnungswidrigkeiten, Sozialgerichtsverfahren, Beratung in Familien- und Erbrecht u.v.m.
  • Berufsrechtschutz – schützt Arbeitnehmer bei Streitigkeiten, die das Arbeitsverhältnis betreffen; oft in Verbindung mit Privatrechtsschutz
  • Mieterrechtsschutz – hilft bei Streitigkeiten rund um gemietete Wohnungen, Häuser und Grundstücke
  • Vermieterrechtsschutz – bei Auseinandersetzungen rund um vermietete Wohnungen, Häuser und Grundstücke
  • Vertragsrechtsschutz – bei Verletzungen von vertraglichen Pflichten
  • Rechtsschutz in der Freizeit – bei Auseinandersetzungen, die sich bei Freizeitaktivitäten ergeben können,     z. B. Schmerzensgeldforderungen

Rufen Sie uns bitte einfach an, wenn Sie Fragen haben: Tel.: 0231 - 9 45 38 89 - 0